Hinzuverdienst durch neue Ferienjobverordnung
Der Landtagsabgeordnete Wolf-Dieter Ringguth informiert über die neue so genannte Ferienjobverordnung des Bundesarbeitsministeriums.
„Diese neue Verordnung ermöglicht es Schülerinnen und Schülern an Allgemein- oder Berufsbildenden Schulen, sich während der Ferien Geld hinzuzuverdienen um sich eigene somit Wünsche erfüllen zu können. Dies führt auch bei Jugendlichen, in deren Familien Arbeitslosen- oder Sozialgeld bezogen wird, nicht zu einer Kürzung staatlicher Leistungen. Voraussetzung dafür ist, dass der Ferienjob, der nicht länger als vier Wochen geht, während der Ferien ausgeübt wird und maximal 1.200 Euro verdient werden dürfen.“
„Die Regelung des Bundesarbeitsministeriums ist ausdrücklich zu begrüßen. Sie motiviert Jugendliche, erste Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln und ermöglicht es ihnen, eigene Ziele finanziell zu verwirklichen. Es war daher eine gute Entscheidung, dass die Verordnung für die jetzt begonnenen Sommerferien bereits gilt“, so Wolf-Dieter Ringguth.
|